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Pflanzenschutz

Unter Pflanzenschutz verstehen wir heute eine Vielfalt von Maßnahmen und Aktivitäten, die alle ein Ziel verfolgen:

Schäden an Zierpflanzen zu verhindern.

Pflanzenschutz ist daher Voraussetzung und zugleich fester Bestandteil einer leistungsfähigen und nachhaltigen Pflanzenpflege.

Durch eine regelmäßige, vorbeugende Kontrolle des Zustandes der Pflanze durch Sachkundige kann die Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen verhütet und bei Befall rechtzeitig erkannt und somit abgewehrt werden.

* Wichtige INFO:

 

Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewendet oder abgegeben werden, wenn sowohl die Anwender von Pflanzenschutz-mitteln als auch die Verkäufer und gewerblichen Berater die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nachweisen können.

(Quelle:http://www.lksh.de)

 

Pflanzenschutz darf nach § 2a des PflSchG nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden.
Bei der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln, dies hebt das PflSchG in § 6 Abs. 1 Satz 1 nochmals hervor, ist nach guter fachlicher Praxis zu verfahren.

sachkunde.gif

Die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe
von Pflanzenschutzmitteln werden von uns selbstverständlich erfüllt.

(Siehe Pflanzensachkundenachweis)